WEG-RECHT

Heranziehungsbeschluss für Klage gegen Bauträger weiter nötig

- Bei Mängelstreitigkeiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Bauträger bedarf es auch nach der WEG-Reform 2020 eines Heranziehungsbeschlusses. LG Berlin, Urteil vom 23. Dezember 2021, Az. 39 O 276/21

GEWERBEMIETRECHT

Corona, Entscheidung des BGH: Pandemiebedingte Schließungsanordnung für Fitnessstudio

- Zu der Frage, ob und bei welcher Maßgabe ein Mitglied eines Fitnessstudios den von ihm durch Bankeinzug gezahlten Beitrag im Zeitraum der Schließung vom 16.03.2020 bis zum 04.06.2020 zurückverlangen kann! Urteil vom 04.05.2022 zu dem Aktenzeichen XII ZR 64/21

GEWERBEMIETRECHT

Corona, Entscheidung des BGH: Missglückte Hochzeitsfeier (Raummiete)! 

- Zu der Frage, ob und bei welcher Maßgabe ein Hochzeitspaar eine bereits für den 1. Mai 2020 gezahlte Raummiete nach einem Rücktritt zurückverlangen kann! Urteil vom 02.03.2022 zu dem Aktenzeichen XII ZR 36/21 mit neuen Erkenntnissen.

MIETERVORKAUFSRECHT

BGH zur Kaufpreisdifferenzierung in Wohnungskaufverträgen

- BGH, Urteil vom 23. Februar 2022 - VIII ZR 305/20
Zur Frage der Wirksamkeit einer differenzierenden Kaufpreisabrede, nach welcher eine Kaufpreisminderung bei Nichtausübung des Mietervorkaufsrecht eintritt.

GEWERBEMIETRECHT

Corona, die nächste Entscheidung des BGH ist verkündet; dieses Mal zu einer Klage auf Zahlung im Urkundenprozess gegen die Mieterin aus dem Einzelhandel! Urteil vom 16.02.2022 zu dem Aktenzeichen XII ZR 17/21 mit teilweise neuen Erkenntnissen.

- Zu der Frage, ob und bei welcher Maßgabe eine Klage auf Zahlung von Mieten aus den Monaten 04-06 des Jahres 2020 im Urkundenprozess geltend gemacht werden können + neue materiell rechtliche Erkenntnisse

KANZLEI

Wanderer und Partner unterstützt Team Rynkeby beim Spendensammeln für die Deutsche Kinderkrebsstiftung

- Internationales Charity-Fahrradteam Rynkeby unternimmt Radtour nach Paris, um Spenden für schwerkranke Kinder zu sammeln.

WIR-Verbund – immobilienrechtliches Know-How für überregionale Mandate

Der WIR-Verbund ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Kanzleien im Immobilienrecht. Drei Kanzleien, ein Fokus: Spezialisierungen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Bauträgerrecht.