- Zu der Kernfrage (und Mutter aller Fragen!), ob bei pandemiebedingter Schließungsanordnung ein Anpassungsanspruch nach § 313 BGB besteht!
13 Erkenntnisse + 7 Fragen
- Darf sich ein Anpassungsanspruch nach § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) nach Ende des Mietverhältnisses auch auf eine sog. Nutzungsentschädigung erstrecken?
Corona, BGH XII ZR 8/21 mit einem Verkündungstermin am 12.01.2022
- Thema: Warten auf den BGH „Zu der Frage, ob ein von Schließungsanordnungen betroffener Gewerbemieter während der Dauer des Lockdowns zur Fortzahlung der Miete verpflichtet ist“
Eine Klage auf Feststellung der Nicht-Abnahme ist zulässig
- Der Erwerber einer Einheit in einem Bauträgerobjekt kann mit einer negativen Feststellungsklage bestimmenlassen, dass die Abnahme-wirkungen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums für ihn nicht eingetreten sind.
Bauträger kann die Abnahme per AGB-Klausel delegieren (Teil 2)
- Die rechtsgeschäftliche Abnahme des Gemeinschaftseigentums kann im Bauträgervertrag auch formularvertraglich wirksam durch eine Sachverständigenorganisation, etwa den „TÜV“, vereinbart werden.
Die Unterfangung - für Planer, Architekten und Projektierer
- Darf ein Bauherr das Nachbargebäude unterfangen bzw. das Nachbargrundstück zur Sicherung des eigenen Gebäudes nutzen?