Maklerrecht

Das Maklerrecht ist Case-Law. Es fehlt im deutschen Recht an einer differenzierten gesetzlichen Kodifizierung. Daher erfordert die anwaltliche Vertretung Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

Selten ist die Sachlage unproblematisch nachzuweisen. Fast nie existieren eindeutige und explizite schriftliche Vertragsgrundlagen. Häufig sind indes die Forderungen erheblich, was Konfliktpotential in sich birgt.

Das Erfordernis von Beweisaufnahmen durch die gezielte Vernehmung von Zeugen gewinnt ebenso an Bedeutung wie die Abfassung gerichtlicher Vergleiche. Es bedarf also zur Bewertung der Risiken eines akribisch arbeitenden und kritischen Rechtsberaters.

Wir sind mit beiden Seiten der Auseinandersetzungen vertraut. Sowohl die Durchsetzung von Maklercourtageansprüchen, als auch deren Abwehr gehören zu unseren Aufgaben auf diesem Sektor.

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