Öffentliches Baurecht

Bevor ein Bauvorhaben gestartet werden kann, müssen im Zusammenspiel mit den Behörden diverse baurechtliche Fragen geklärt werden. Wir führen Sie sicher durch alle Untiefen des öffentlichen Baurechts.

Um ein Bauprojekt starten zu können, bedarf es zunächst der Klärung öffentlich- rechtlicher Belange, die Fragen nach der städtebaulichen und planugsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauprojekts sind vorab genauso zu klären wie dessen bauordnungsrechtliche Umsetzbarkeit.

Wir unterstützen Bauherrn bei der Schaffung von Baurecht, bei Nutzungsänderungen und Abweichungen sowie bei der Eintragung von Baulasten im Baulastenverzeichnis. Projektentwickler, Wohnungseigentümergemeinschaften und Privatpersonen beraten wir daher zu den hier anfallenden Rechtsfragen.

Wir beraten und vertreten Sie gegenüber den Behörden in allen baurechtlichen Belangen, insbesondere auch bei der Abwehr von behördlichen Anordnungen.

Nachbarrecht

Ein immer wieder auch in anderen Zusammenhängen auftretender Fragenkomplex beschäftigt sich mit dem Nachbarrecht, einem rechtlichen Zwittergebiet, das sowohl privat- als auch öffentlich-rechtliche Fragestellungen aufwirft. In diesem Rechtsgebiet haben wir durch eine Vielzahl rechtlicher Auseinandersetzungen eine fundierte Expertise entwickelt.

Im öffentlichen Nachbarrecht beraten und vertreten wir Bauherren und Nachbarn sowohl außergerichtlich, als auch im Widerspruchsverfahren und in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Untrennbar damit verknüpft ist das private Nachbarrecht, das bei jeder größeren Baumaßnahme relevant wird. Muss der Bauherr z.B. das Nachbargebäude unterfangen, kann er dies nur, wenn der Nachbar auch zustimmt. In diesen wie auch in anderen Fällen, in denen der Bauherr das Nachbargrundstück für seine Baumaßnahme „verwenden“ will, wird der Abschluss einer Nachbarrechtlichen Vereinbarung unverzichtbar. Für viele umgesetzte Projekte in Berlin stammen diese Vereinbarungen bzw. deren Grundlage aus unserer Feder.

Auch die Fragen, die sich bei Neubauten oder Aufstockungen hinsichtlich Abstandsflächen oder Beeinträchtigungen des Nachbarn durch Lärm und Schäden am Gebäude stellen, bearbeiten wir gern für Sie.

Zum Nachbarrecht gehören darüber hinaus auch Fragestellungen zu Baulasten und Dienstbarkeiten, gemeinsame Grenzanlagen und vieles mehr. Ob wir auch Ihnen bei Nachbarrechtsfragen helfen können, können Sie hier per E-Mail erfragen.

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