- Um sekundäre Mängelrechte geltend zu machen, ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer erst nach Entstehen des Abrechnungsverhältnisses zur Mängelbeseitigung aufgefordert wird.
Eine Mangelbeseitigungsfrist vor dem Abrechnungsverhältnis soll genügen
- Entsteht das Abrechnungsverhältnis aufgrund des Ablaufs einer Mangelbeseitigungsfrist, können sekundäre Mängelrechte ohne erneute Fristsetzung geltend gemacht werden.
Was funktioniert, kann nicht mangelhaft sein
- Ist eine Leistung funktionstauglich, dann ist sie auch mangelfrei. Zumindest kann der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung verweigern, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig sind.
Nachbarn müssen blendende Photovoltaikanlage dulden
- Es gibt keine Grenzwerte für Reflexionen einer Photovoltaikanlage. Nachbarn haben nur bei einer wesentlichen Beeinträchtigung Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche.
BGH-Urteil vom 8. Juli 2022, Az. V ZR 207/21
- Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofes
vom 08.07.2022, Az. V ZR 207/21
Radeln zugunsten krebskranker Kinder
- Wanderer und Partner unterstützt Berliner Rennradteam beim Spendensammeln für die Deutsche Kinderkrebsstiftung