- Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts als Grundstückseigentümer oder Gesellschafter besteht ab dem neuen Jahr Handlungsbedarf: Sie sollten im Gesellschaftsregister eingetragen sein.
Die Verjährung beginnt erst mit Ende des Beweisverfahrens
- Ein selbstständiges Beweisverfahren endet mit seiner sachlichen Erledigung und damit erst nach Abschluss der gesamten Beweisaufnahme. Ab dann läuft die Verjährung.
Aufträge sollen eindeutig formuliert werden
- Will ein Auftraggeber eine bestimmte Ausführungsart beauftragen, sollte er das bei Auftragserteilung deutlich ausdrücken, um Auslegungsschwierigkeiten vorzubeugen. Dies gilt selbst dann, wenn der Vertragszweck feststeht.
Mängelhaftung darf nicht von Wartung abhängen
- In einem Verbrauchervertrag ist eine Klausel unwirksam, welche die Haftung des Auftragnehmers davon abhängig macht, dass die Wartung gemäß der Herstellervorschriften nachgewiesen wird
Eine Mangelbeseitigungsfrist vor dem Abrechnungsverhältnis soll genügen
- Entsteht das Abrechnungsverhältnis aufgrund des Ablaufs einer Mangelbeseitigungsfrist, können sekundäre Mängelrechte ohne erneute Fristsetzung geltend gemacht werden.
Was funktioniert, kann nicht mangelhaft sein
- Ist eine Leistung funktionstauglich, dann ist sie auch mangelfrei. Zumindest kann der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung verweigern, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig sind.