Forderungsmanagement für Großportfolien

Zeit ist Geld, auch im gesamten Miet-, und Pachtrecht. Dies gilt für die Betreiber von Shopping-Centern von Logistik-, sowie Industrieflächen und Parkhäusern ebenso, wie für Vermieter von Wohnraum oder von Spezialimmobilien; aber auch für die internetbasierte Vermietung z. B. von Ferienimmobilien.

Erfüllt ein Mieter seine mietvertraglichen Verpflichtungen unvollständig oder gar nicht mehr, so ist größte Eile geboten. Die Anmietung von Flächen ist für jeden Mieter von herausragender und häufig existentieller Bedeutung. Die Nichterfüllung der Mieterpflichten weist fast ausnahmslos auf massive wirtschaftliche Probleme und beachtliche Zahlungsverbindlichkeiten auch gegenüber Dritten hin.

Über eine Insolvenz (und deren gesetzliche Kündigungssperren nebst Insolvenzanfechtungen hinaus) droht ein mieterseitiger Bankrott der Gestalt, dass der Mieter aufgibt. Ein rasches Handeln ist gefragt, sowohl auf dem Sektor rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) als auch auf dem Sektor der Forensik (z. B. Klageerhebung). Nicht selten werden vermieterseitige Positionen durch rechtlich nicht erforderliche Mahnläufe fahrlässig verschlechtert.

Wir verfügen über die Erfahrung und über die personelle Ausstattung, Sie in allen mietrechtlichen Belangen des Forderungsmanagements und der Prozessführung zu unterstützen - auch und vor allem für große bundesweite Portfolien.

Die für uns unverzichtbare Optimierung von Prozessen der Mahnung, des gerichtlichen Mahnverfahrens, der Klageerhebung und der sich anschließenden Zwangsvollstreckung im Beschleunigungsinteresse ist der Schlüssel für die von Ihnen gewünschte zeitliche und monetäre Effektivität.

Diese Aspekte des Forderungsmanagements, der Prozessführung und der Zwangsvollstreckung können wir in etlichen Fällen auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren abbilden.

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