- Verpflichtet sich ein Bauträger, Wohneigentum zu errichten, verjährt sein Vergütungsanspruch für den Bau und den Grundstücksanteil erst nach zehn Jahren.
Planfeststellung schließt nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch aus!
- Grundstückseigentümer sind bei Beeinträchtigungen, die von Infrastrukturprojekten ausgehen, auf die Rechtsbehelfe des Planfeststellungsverfahrens beschränkt. Der Anwendungsbereich des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog ist bei Vorhaben im Planfeststellungsverfahren regelmäßig nicht eröffnet, da keine privatwirtschaftliche Benutzung des Vorhabengrundstücks vorliegt.
Die eGbR kommt ab 2024 – Handlungsbedarf?
- Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts als Grundstückseigentümer oder Gesellschafter besteht ab dem neuen Jahr Handlungsbedarf: Sie sollten im Gesellschaftsregister eingetragen sein.
Die Verjährung beginnt erst mit Ende des Beweisverfahrens
- Ein selbstständiges Beweisverfahren endet mit seiner sachlichen Erledigung und damit erst nach Abschluss der gesamten Beweisaufnahme. Ab dann läuft die Verjährung.
Aufträge sollen eindeutig formuliert werden
- Will ein Auftraggeber eine bestimmte Ausführungsart beauftragen, sollte er das bei Auftragserteilung deutlich ausdrücken, um Auslegungsschwierigkeiten vorzubeugen. Dies gilt selbst dann, wenn der Vertragszweck feststeht.
Mängelhaftung darf nicht von Wartung abhängen
- In einem Verbrauchervertrag ist eine Klausel unwirksam, welche die Haftung des Auftragnehmers davon abhängig macht, dass die Wartung gemäß der Herstellervorschriften nachgewiesen wird