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Grundstückseigentümer sind bei Beeinträchtigungen, die von Infrastrukturprojekten ausgehen, auf die Rechtsbehelfe des Planfeststellungsverfahrens beschränkt. Der Anwendungsbereich des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog ist bei Vorhaben im Planfeststellungsverfahren regelmäßig nicht eröffnet, da keine privatwirtschaftliche Benutzung des Vorhabengrundstücks vorliegt.
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Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts als Grundstückseigentümer oder Gesellschafter besteht ab dem neuen Jahr Handlungsbedarf: Sie sollten im Gesellschaftsregister eingetragen sein.
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Ein selbstständiges Beweisverfahren endet mit seiner sachlichen Erledigung und damit erst nach Abschluss der gesamten Beweisaufnahme. Ab dann läuft die Verjährung.
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Will ein Auftraggeber eine bestimmte Ausführungsart beauftragen, sollte er das bei Auftragserteilung deutlich ausdrücken, um Auslegungsschwierigkeiten vorzubeugen. Dies gilt selbst dann, wenn der Vertragszweck feststeht.
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In einem Verbrauchervertrag ist eine Klausel unwirksam, welche die Haftung des Auftragnehmers davon abhängig macht, dass die Wartung gemäß der Herstellervorschriften nachgewiesen wird
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Um sekundäre Mängelrechte geltend zu machen, ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer erst nach Entstehen des Abrechnungsverhältnisses zur Mängelbeseitigung aufgefordert wird.
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WIR-Verbund – immobilienrechtliches Know-How für überregionale Mandate
Der WIR-Verbund ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Kanzleien im Immobilienrecht. Drei Kanzleien, ein Fokus: Spezialisierungen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Bauträgerrecht.