Überprüfung und Bewertung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen

Wir beraten Sie zum Inhalt von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Auslegung mehrdeutiger Regelungen und zu Änderungsmöglichkeiten.

 

Beratung zu Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen

Die Teilungserklärung regelt zusammen mit der Gemeinschaftsordnung die künftigen Rechtsbeziehungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die häufigsten Fragen bei der Verwaltung von Wohnungseigentum sind

  • Was gehört zum Sondereigentum, was zum Gemeinschaftseigentum?
  • Welche Art und Weise der Nutzung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums ist nach der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zulässig?
  • Wer ist für die Erhaltung eines Bauteils zuständig, der Eigentümer der Wohnung oder die Gemeinschaft?
  • Wer trägt die Kosten der Erhaltung?

Diese Fragen lassen sich nur nach Sichtung der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung beantworten. Denn jede Teilungserklärung enthält eine Vielzahl individueller Regelungen. Leider sind Teilungserklärungen nicht immer klar und eindeutig formuliert. Bei unklaren Regelungen, Widersprüchen und Regelungslücken bedarf es der Auslegung gemäß der juristischen Methodenlehre. Hier ist anwaltlicher Rat gefragt. Dieser Aufgabe kann sich nur stellen, wer die aktuelle Rechtsprechung kennt, insbesondere die Rechtsprechung des für die jeweilige Wohnanlage zuständigen Gerichts.

Die Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen gehört zu den schwierigsten Aufgaben des WEG-Anwalts. Der Rechtsanwalt soll – im Idealfall – die Frage beantworten, wie das für die Wohnanlage zuständige Gericht die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnungen auslegen würde. Trotz erheblicher Praxiserfahrung können wir nicht zu jeder Klausel eine verlässliche Antwort geben. Wir nehmen allerdings für uns in Anspruch, die gängigen Klauseln in Berliner Teilungserklärungen zu kennen und zu wissen, ob die Gerichte sich mit diesen bereits befasst haben und wie die Meinung der Gerichte dazu ist.

Das könnte Sie auch interessieren

WIR-Verbund – immobilienrechtliches Know-How für überregionale Mandate

Der WIR-Verbund ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Kanzleien im Immobilienrecht. Drei Kanzleien, ein Fokus: Spezialisierungen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Bauträgerrecht.