Erstellung und Monitoring von Mietverträgen

Der Abschluss vor allem längerfristiger Gewerbemietverträge weist allgemeine und branchenspezifische Besonderheiten auf, die z. B. ein begleitender Berufshausverwalter oder Steuerberater nicht in allen Facetten überschauen kann. Dazu gehört auch das wirtschaftliche Risiko der kaum vorhersehbaren Mietentwicklung.

Neben dem Erfordernis der Schriftformwahrung in all ihren Spielarten und der Entwicklung der obergerichtlichen Rechtsprechung können durch einen bestimmten Nutzungs- und Mietvertragszweck besondere Risiken zu bewältigen sein, die wohldurchdacht sein wollen.

Aber auch die Erstellung und Pflege von Wohnraummietverträgen erfordert die Beachtung der Veränderung der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des BGH. Wechselnde Anschauungen wollen bei der Vertragsgestaltung möglichst wohl im Auge behalten und früh erkannt werden.

Nicht selten ist in beiden Bereichen die Bedeutung und Bewertung eines Vertragsinhalts im Nachhinein davon abhängig, ob ein Regelungsaspekt im Vorfeld im Einzelnen zur Disposition der Parteien stand und als Ergebnis von Verhandlungen als individualvertragliche Regelung zu bewerten ist oder ob derselbe Wortlaut von einer Partei formularvertraglich eingeführt wurde. Diese Unterscheidung zu kennen und für den Streitfall zu dokumentieren ist von großer praktischer Bedeutung.

Bei Erstellung und Monitoring von Mietverträgen bieten wir – je nach Bedarf, Erfordernis und Strategie – unterschiedliche Beratungsumfänge an. Von der Eigentumswohnung bis zum Kongresszentrum, vom Wohnhaus zur Sportarena.

In unserer Beratungspraxis kommt es zu diesen beiden Aspekten (Gewerbe einerseits, Wohnraum andererseits) gestalterisch sowohl in Betracht, dass wir nach außen hin sämtliche Verhandlungen im Vorfeld eines Vertragsabschlusses führen. Es sind jedoch auch Fälle denkbar, in denen wir nur im Hintergrund das Ergebnis der Verhandlungen und Gespräche unserer Mandantschaft in geeignete Formulierungen umsetzen, dies von Neuabschlüssen bis zu Nachträgen.

Häufig geht einem gestaltenden Mandat zur Mitwirkung bei der Erstellung eine kurze Bewertung der bisher verwendeten Formulare im Wege eines Monitorings voraus, um festzustellen, welcher Bedarf besteht und welches der wirtschaftlich sinnvollste Weg der Kooperation ist.

Die Kosten der anwaltlichen Beratung im Zusammenhang mit Mietvertragsgestaltungen werden vor Übernahme des Mandats zwischen Ihnen und dem Anwalt vertraglich festgelegt. Die Höhe unserer Honorarforderung hängt von der Aufgabe, dem zeitlichen Umfang und von der wirtschaftlichen Bedeutung sowie von der Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit des Mietvertrages ab. Die Preisspanne liegt in den meisten Fällen zwischen 500,00 EURO und 5.000 EURO. Eine Kostenschätzung übermitteln wir gern auf Anfrage.

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