Bauen und Sanieren des Gemeinschaftseigentums in Wohnungseigentümergemeinschaften

Bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Geschäftshäusern spielt das „klassische“ Bau- und Architektenrecht eine entscheidende Rolle. Die wirtschaftliche Umsetzung innerhalb des geplanten und finanzierten Rahmens erfordert verlässliche Architekten- und Bauverträge.

Störungsfreies Bauen ermöglichen

Sonderwunsch- und Mängelstreitigkeiten sollen möglichst vermieden oder vernünftig und effizient gelöst werden. Hierfür sind die vertraglichen Regelungen und der konfliktverursachende Sachverhalt im Einzelfall genau zu klären und anhand der aktuellen Rechtsprechung einzuordnen. Oft ist es möglich, die weitere Entwicklung zu steuern, um die Position am Verhandlungstisch oder bei Gericht zu stärken.

Nachbarrecht im Blick

Im innerstädtischen Bereich sind vorausschauende nachbarschaftliche Vereinbarungen regelmäßig erforderlich, um störungsfreies Bauen zu ermöglichen und einen gerichtlichen Baustopp zu vermeiden. Bei Störungen des Bauablaufs ist eine umfassende Dokumentation nach den strengen Anforderungen der Rechtsprechung notwendig, um hiermit verbundene Ansprüche durchsetzen zu können.

Dachausbau schafft zusätzlichen Raum

Nachträgliche Dachausbauten führen regelmäßig zu Konflikten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft, spätestens aber bei der Planung und baulichen Umsetzung müssen besondere Voraussetzungen beachtet werden, um die Baumaßnahme plangerecht abschließen zu können. So gibt es zunehmend praxisbezogene baurechtliche Sonderthemen, die nur mit entsprechenden Spezialkenntnissen und der nötigen Praxiserfahrung erkannt und effizient bearbeitet werden können.

Der Ausbau von Dachgeschosseinheiten von Mehrfamilienhäusern ist ein sehr beliebtes Mittel, um mehr Wohnraum zu schaffen. Entweder erfolgt dies im Zuge der Sanierung durch den Aufteiler des Objektes oder später durch den jeweiligen Eigentümer einer Dachgeschosseinheit. Auf der Grundlage der in der Teilungserklärung eingeräumten Befugnis werden die zuvor häufig ungenutzten Dachgeschosseinheiten zu Wohnzwecken um- und ausgebaut, vielfach auch aufgestockt und anschließend verkauft.

Dachterasse - baurechtliche Herausforderung

Nachfolgend zeigen sich oft erst nach Jahren gravierende Bauschäden, die auf nicht fachgerechte Baumaßnahmen zurückzuführen sind. Gerade nachträglich angelegte Dachterrassen sind höchst schadensträchtig und führen in nicht wenigen Fällen früher oder später zu Wasserschäden in den darunterliegenden Geschossen. In der Folge entstehen Schäden am Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Derartige Feuchteschäden können das Wachstum holzzerstörender Pilze begünstigen, wodurch schnell hohe Sanierungskosten entstehen können.

Nicht selten ist zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Schäden bemerkt werden, die Gewährleistungsfrist des Verkäufers bereits abgelaufen oder die Wohnung wurde zwischenzeitlich unter Gewährleistungsausschluss weiterveräußert. Die gleichwohl geschädigte Wohnungseigentümergemeinschaft und der einzelne Wohnungseigentümer sind in dieser Situation nicht rechtlos gestellt. In den seltensten Fällen zahlt der für die Bauschäden Verantwortliche oder dessen Haftpflichtversicherung die eingetretenen Schäden freiwillig, so dass derartige Fälle regelmäßig gerichtlich verfolgt werden müssen.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Beweissicherung und besondere Kenntnisse bei der Durchsetzung bestehender Ansprüche, um die WEG letztlich schadlos zu halten.

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