Die Umsetzung der Bauverpflichtung bei Bauträgerobjekten
Häufig kommt es zu komplexen Fragestellungen in überlappenden Rechtsgebieten. Der Bauträger hat einerseits das klassische Baurecht zu beachten, das ihn mit seinen bauausführenden Firmen verbindet.
Gleichzeitig sind Grundkenntnisse im Wohnungseigentumsrecht unerlässlich und schließlich muss er seinen eigenen Bauträgervertrag rechtlich so beherrschen, dass er einen für ihn erfolgreichen Abschluss erzielen kann.
Gerade in diesem komplexten Rechtsgebiet des Bauträgerrechts, in dem bei Weitem nicht alle Rechtsfragen ausdiskutiert, geschweige denn gerichtlich entschieden sind, haben wir uns in den letzten zehn Jahren durch die umfassende Betreuung diverser Bauträgerobjekte eine hohe fachliche Expertise erarbeitet.
Diese Themen stehen meist im Fokus und ziehen häufig Konflikte nach sich:
- Umfang und Inhalt der Bauverpflichtung bei Neu- bzw. Altbauten, Verbindlichkeit der Prospektinhalte
- Mangelhafte Bauleistung vor Fertigstellung
- Verzögerung der Bauleistung während der Bauphase
- Fälligkeit und Verpflichtung zur Zahlung der Raten und Sicherheiten
- Abzugsfähigkeit von Verzugsschäden bei den einzelnen Raten
- Anspruch auf Erbringung von Sonderwünschen
- Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Mangelbeseitigungsverpflichtungen bzw. -rechte nach Abnahme
- Rechte der Erwerber bei Insolvenz des Bauträgers
- (vorzeitiger) Anspruch des Erwerbers auf Eigentumsumschreibung
Die für diese Verträge im Regelfall geltende Makler- und Bauträgerverordnung ist für die auftretenden Schwierigkeiten in der Praxis wenig hilfreich. Diese können aufgrund fehlender spezieller Regelungen und noch immer rarer höchstrichterlicher Rechtsprechung nur auf Basis von umfassenden rechtlichen Kenntnissen zum Grundstückskaufrecht, Baurecht sowie Wohnungseigentumsrecht sachgerecht und zielsicher gelöst werden.
Mit dem übergreifenden Fachwissen unserer Fachteams Baurecht und Bauträgerrecht sowie Wohnungseigentumsrecht beraten wir Sie zu all diesen Themen fundiert und effizient.