Professionelle Beratung bei der privaten Vermögensnachfolge
Diese Fragen stellen sich nahezu jedem ab einem gewissen Lebensalter. Nach unserer Erfahrung werden die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge in vielen Fälle nicht den Interessen des potentiellen Erblassers gerecht. Gestalterische Maßnahmen sind daher häufig notwendig und sinnvoll. Eine Beratung zur Vermögensnachfolge vollzieht sich regelmäßig in folgenden Schritten:
- schenkungsteuerliche Freibeträge nutzen
- Pflichtteilsansprüche reduzieren
- einzelne Abkömmlinge bevorzugen
- Zugriff auf Vermögenswerte durch Sozialhilfeträger vermeiden
- Personen/Ehegatten ohne Kinder
- Ehegatten mit „einseitigen“ Kindern
- Partner in Patchworkfamilien
- Personen mit Abkömmlingen aus früheren Beziehungen
- Personen mit Vermögen oberhalb der Steuerfreibeträge
- Personen mit minderjährigen, behinderten oder überschuldeten Kindern
- unverheiratete Paare
- alleinstehende Personen ohne Verwandte
- Personen mit Unternehmensbeteiligungen
- juristische Begriffe werden unrichtig verwendet, z.B. Vorerbe, Nacherbe, Schlusserbe
- es werden einzelne Vermögensgegenstände zugewendet, aber eine Erbeinsetzung unterbleibt
- die Wirkungen eines Berliner Testaments werden verkannt
- das Verhältnis späterer Testamente zu früheren Testamenten bleibt unklar
- Regelungslücken, insbesondere bei überraschender Sachverhaltsentwicklung
- Pflichtteilsansprüche naher Verwandter bleiben unberücksichtigt
- steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bleiben ungenutzt
Unser Fachteam zur privaten Vermögensnachfolge
Rechtsanwalt und Notar Dr. Egbert Kümmel
Notariat
Telefon: 030 40 59 94-32
Telefax: 030 40 59 94-732
siegert@wir-wanderer.de
Rechtsanwältin und Notarin Dr. Sabine Engelhardt
Notariat
Telefon: 030 40 59 94-59
Telefax: 030 40 59 94-759
koehler@wir-wanderer.de
Rechtsanwalt und Notar Philipp J. Scheerans
Notariat
Telefon: 030 40 59 94-12
Telefax: 030 40 59 94-712
weindorf@wir-wanderer.de