Der VIII. Zivilsenat des BGH weicht von seiner bisherigen Rechtsprechung ab!

- BGH VIII ZR 266/14 zuvor LG Berlin + AG Charlottenburg Sehr geehrte Damen und Herren, in einer am 21.12.2015 veröffentlichten (und aus Berlin kommenden) Entscheidung weicht der BGH erneut partiell von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und stellt zum Teil...

Vinyl-Asbest-Fliesen: Keine Mietminderung ohne konkrete Gefährdung

- Rechtsanwalt Christian Hippel von W•I•R Wanderer und Partner Rechtsanwälte, Berlin Wanderer und Partner erstreiten weiteres Urteil im Zusammenhang mit Vinyl-Asbest-Fliesen in Mietwohnungen landeseigener Wohnungsbauunternehmen. Hiernach stellen unbeschädigte...

Vorauszahlung kein Ersatz für Sicherheit nach § 648a BGB, IMMOBILIENZEITUNG 30/2015

- Rechtsanwalt Christian Hippel von W•I•R Wanderer und Partner Rechtsanwälte, Berlin Baurecht OLG Köln, Urteil vom 23.04.2015, Az. 3 U 124/14 Fordert der Auftragnehmer zur Absicherung der zu erbringenden Vorleistungen gem. § 648a BGB eine Bankbürgschaft, wird das...

Neue BGH-Entscheidung vom 17.06.2015 zu VIII ZR 19/14

- Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen in der Verbraucherinsolvenz Die Schnittstelle des Mietrechts zum Insolvenzrecht wirft für den Bestandshalter und für den von diesem beauftragten Verwalter häufig besondere Probleme...

Die Mandantenveranstaltung war ein voller Erfolg

- Wir möchten uns hiermit bei allen Mandanten, Zuhörern und aktiven Teilnehmern für die bisher erfolgreichste Veranstaltung bedanken. Es war unsere 10. Mandantenveranstaltung und mit 340 Gästen, ein voller Erfolg. Das Ludwig Erhard Haus hat uns eine tolle Kulisse...

WIR-Verbund – immobilienrechtliches Know-How für überregionale Mandate

Der WIR-Verbund ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Kanzleien im Immobilienrecht. Drei Kanzleien, ein Fokus: Spezialisierungen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Bauträgerrecht.