Vier Dezernate, ein Ziel: bestmögliche Lösungen im Baurecht, Mietrecht, WEG und Notariat aus einer Hand.

Mit derzeit 14 hochspezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und einem Notariat ist unsere Kanzlei der ideale Partneran Ihrer Seite. Mit unseren vier Fachteams beraten wir Sie in Ihrem Bauvorhaben oder Immobilienprojekt umfassend in allen Facetten des Immobilienrechts: Vom Bau- und Bauträgerrecht, über das Wohnungseigentumsrecht bis zu Mietrecht für Gewerbe- und Wohnraum stehen unsere
Spezialisten zu Ihrer Verfügung.

Baurecht und Bauträgerrecht

Erstellung und Monitoring von Mietverträgen, Forderungsmanagement für Großportfolien, Beratung von Property- und Assetmanagern – dies und mehr setzen wir für Sie mit unserem hochspezialisierten Dezernat im Gewerbe- und Wohnraum Mietrecht für Sie um.

Mietrecht und Maklerrecht

Wir erbringen alle gesetzlichen Leistungen eines Notars. Die besondere Spezialisierung unseres Notariats liegt in der Abwicklung immobilienspezifischer Vorgänge.

Notariat

Wir verstehen uns als Berater des professionellen WEG-Verwalters. Circa 200 WEG-Verwalter nehmen unsere Leistungen regelmäßig in Anspruch, entweder im Auftrag der betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften oder in eigener Sache.

Wohnungseigentumsrecht

Sie haben mit Immobilien zu tun? Sie bauen, vermitteln, verwalten, kaufen oder verkaufen
professionell Immobilien und haben einen immobilienrechtlichen gordischen Knoten zu lösen?
Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Traum Job gefällig?

Feelgood Managerin
Gloria Reinke-Wanderer

Unsere Schwerpunkte im Immobilienrecht

Bauen und Sanieren Wohn- und Geschäftshäuser

Wir gestalten verlässliche Architekten- und Bauverträge für Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Geschäfts-Immobilien.

Bauverpflichtung bei Bauträgerobjekten

Wir kombinieren juristisches Know-how im Grundstückskaufrecht, Baurecht und Wohnungseigentumsrecht zu perfekten Lösungen für unsere Mandanten.

Baurecht und Architektenrecht

Planen und bauen ist komplex und streitbehaftet. Wir behalten für Sie den Überblick bei Planung, Bau, Abnahme und Gewährleistung.

Erstellung und Monitoring von Mietverträgen

Wir gestalten Mietverträge für Gewerbe- und Wohn-Immobilien – von der Verhandlungsführung bis hin zum langfristig orientierten Abschluss.

Forderungsmanagement für Großportfolien

Wir managen Forderungen, Prozesse und Zwangsvollstreckungen für Vermieter von Wohnraum sowie Gewerbe- und Spezial-Immobilien.

Beratung Property und Asset-Management

Wir unterstützen Property Manager im Immobilien-Management und helfen Asset-Managern bei der strategischen Entscheidungsfindung.

Maklerrecht - Erfahrung und Fingerspitzengefühl

Das Maklerrecht ist in Deutschland kaum gesetzlich kodifiziert. Wir sind seit langem mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von Courtage-Ansprüchen vertraut.

Teilungserklärungen und Bauträgerverträge

Wir unterstützen z. B. bei der Aufteilung von Immobilien und gestalten Bauträgerverträge und Baubeschreibungen.

Beratung Eigentümer und Verwalter

Wir beraten WEG, Verwalter und Einzeleigentümer bei Eigentümerbeschlüssen, Gemeinschaftsordnungen, baulichen Veränderungen etc.

Vertretung in Wohungseigentumssachen

In jährlich mehr als 100 Anfechtungsverfahren vertrauen Verwalter und Eigentümergemeinschaften unserer Prozessführung.

Immobilientransaktionen rechtssicher begleiten

Unsere Notarinnen und Notare erbringen alle gesetzlichen Leistungen eines Notars, insbesondere die Abwicklung immobilienspezifischer Vorgänge.

Aktuelles

GEWERBEMIETRECHT

Corona, die erste Entscheidung des BGH ist verkündet! Urteil vom 12.01.2022 zu dem Aktenzeichen XII ZR 8/21

- Zu der Kernfrage (und Mutter aller Fragen!), ob bei pandemiebedingter Schließungsanordnung ein Anpassungsanspruch nach § 313 BGB besteht!
13 Erkenntnisse + 7 Fragen

GEWERBEMIETRECHT

Corona, zwei lesenswerte Urteile des Kammergerichtes aus Berlin vom 04.11.2021 zu den Aktenzeichen 8 U 1106/20 + 8 U 85/21

- Darf sich ein Anpassungsanspruch nach § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) nach Ende des Mietverhältnisses auch auf eine sog. Nutzungsentschädigung erstrecken?

GEWERBEMIETRECHT:

Corona, BGH XII ZR 8/21 mit einem Verkündungstermin am 12.01.2022

- Thema: Warten auf den BGH „Zu der Frage, ob ein von Schließungsanordnungen betroffener Gewerbemieter während der Dauer des Lockdowns zur Fortzahlung der Miete verpflichtet ist“

Wir Live

Die Expertinnen und Experten von Wanderer und Partner sind auf einschlägigen Branchen-Events präsent.