Für Mängelrechte ist keine vorherige Abnahme nötig

Trotz fehlender Abnahme kann eine Eigentümergemeinschaft Mängelrechte gegenüber dem Bauträger geltend machen und Kostenvorschuss fordern.

Eine Eigentümergemeinschaft kann Mängelrechte gegenüber dem Bauträger auch ohne vorherige Abnahme geltend machen und einen Kostenvorschuss fordern. Die Durchsetzung von Ansprüchen ist somit nicht an die Abnahme gebunden.

Ein Praxistipp in der IMMOBILIENZEITUNG von Rechtsanwalt Christian Hippel.

 

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier als PDF.

Rechtsanwalt Christian Hippel
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Telefon: 030 40 59 94-21
Telefax: 030 40 59 94-721
staschel@wir-wanderer.de

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