Für Mängelrechte ist keine vorherige Abnahme nötig

BAURECHT

Eine Eigentümergemeinschaft kann Mängelrechte gegenüber dem Bauträger auch ohne vorherige Abnahme geltend machen und einen Kostenvorschuss fordern. Die Durchsetzung von Ansprüchen ist somit nicht an die Abnahme gebunden.

Ein Praxistipp in der IMMOBILIENZEITUNG von Rechtsanwalt Christian Hippel.

 

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Rechtsanwalt
Christian Hippel

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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