Bauunternehmen können ihren Werklohn auch ohne Abnahme einklagen, wenn das Werk abnahmereif ist. Prüft der Bauherr die Rechnung, kehrt sich die Beweislast um.
Ein Praxistipp in der IMMOBILIENZEITUNG von Rechtsanwalt Roger Wintzer.
Rechtsanwalt
Roger Wintzer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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