Reißt ein Bauherr eine Doppelhaushälfte ab und schützt die freigelegte gemeinsame Giebelwand nicht vor Witterung, muss er dem Nachbarn verschuldensunabhängig Ausgleich leisten.
Ein Praxistipp in der IMMOBILIENZEITUNG von Rechtsanwalt Ingo Kolms.
Rechtsanwalt
Ingo Kolms LL.M.
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