Häufige Störungen und technische Obsoleszenz eines Blockheizkraftwerks können einen vollständigen Austausch erforderlich machen. Der Bauträger muss die Kosten der Mängelbeseitigung tragen.
Ein Praxistipp in der IMMOBILIENZEITUNG von Rechtsanwalt Christian Hippel.
Rechtsanwalt
Christian Hippel
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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