Zu viele Mängel rechtfertigen eine komplette Erneuerung

BAUTRÄGERSRECHT

Häufige Störungen und technische Obsoleszenz eines Blockheizkraftwerks können einen vollständigen Austausch erforderlich machen. Der Bauträger muss die Kosten der Mängelbeseitigung tragen.

Ein Praxistipp in der IMMOBILIENZEITUNG von Rechtsanwalt Christian Hippel.

 

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier als PDF.

Rechtsanwalt
Christian Hippel

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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