Ist das Gutachten eines Privatgutachters fehlerhaft oder unvollständig, muss dieser dafür haften; vor allem, da es zur Grundlage gerichtlicher Verfahren werden kann.
Ein Praxistipp in der IMMOBILIENZEITUNG von Rechtsanwalt Christian Hippel.
Rechtsanwalt
Christian Hippel
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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