Professionelle Beratung bei der privaten Vermögensnachfolge

  • Wie kommt mein Vermögen in die richtigen Hände?

  • Wie verringere ich die Erbschaftsteuerlast?

  • Wie erspare ich meinen Erben Kosten und Streit?

  • Wie gehe ich mit „schwarzen Schafen“ in der Familie um?

  • Jetzt handeln oder später?

Diese Fragen stellen sich nahezu jedem ab einem gewissen Lebensalter. Nach unserer Erfahrung werden die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge in vielen Fälle nicht den Interessen des potentiellen Erblassers gerecht. Gestalterische Maßnahmen sind daher häufig notwendig und sinnvoll. Eine Beratung zur Vermögensnachfolge vollzieht sich regelmäßig in folgenden Schritten:

  • Ermittlung der Vermögens- und Familienverhältnisse des potentiellen Erblassers
  • Erläuterung der Vermögensnachfolge auf Basis der gesetzlichen Regelungen
  • Ermittlung der Interessen und Gestaltungsziele des potentiellen Erblassers unter Berücksichtigung des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes
  • Erarbeitung eines Nachfolgekonzepts (häufig bestehend aus lebzeitigen Schenkungen und Testament)

  • schenkungsteuerliche Freibeträge nutzen
  • Pflichtteilsansprüche reduzieren
  • einzelne Abkömmlinge bevorzugen
  • Zugriff auf Vermögenswerte durch Sozialhilfeträger vermeiden

  • Personen/Ehegatten ohne Kinder
  • Ehegatten mit „einseitigen“ Kindern
  • Partner in Patchworkfamilien
  • Personen mit Abkömmlingen aus früheren Beziehungen
  • Personen mit Vermögen oberhalb der Steuerfreibeträge
  • Personen mit minderjährigen, behinderten oder überschuldeten Kindern
  • unverheiratete Paare
  • alleinstehende Personen ohne Verwandte
  • Personen mit Unternehmensbeteiligungen

Häufige Fehler in Testamenten juristischer Laien

  • juristische Begriffe werden unrichtig verwendet, z.B. Vorerbe, Nacherbe, Schlusserbe
  • es werden einzelne Vermögensgegenstände zugewendet, aber eine Erbeinsetzung unterbleibt
  • die Wirkungen eines Berliner Testaments werden verkannt
  • das Verhältnis späterer Testamente zu früheren Testamenten bleibt unklar
  • Regelungslücken, insbesondere bei überraschender Sachverhaltsentwicklung
  • Pflichtteilsansprüche naher Verwandter bleiben unberücksichtigt
  • steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bleiben ungenutzt

Unser Fachteam zur privaten Vermögensnachfolge

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