Vinyl-Asbest-Fliesen: Keine Mietminderung ohne konkrete Gefährdung

Rechtsanwalt Christian Hippel von W•I•R Wanderer und Partner Rechtsanwälte, Berlin Wanderer und Partner erstreiten weiteres Urteil im Zusammenhang mit Vinyl-Asbest-Fliesen in Mietwohnungen landeseigener Wohnungsbauunternehmen. Hiernach stellen unbeschädigte...

Rechtsanwalt Christian Hippel von W•I•R Wanderer und Partner Rechtsanwälte, Berlin

Wanderer und Partner erstreiten weiteres Urteil im Zusammenhang mit Vinyl-Asbest-Fliesen in Mietwohnungen landeseigener Wohnungsbauunternehmen. Hiernach stellen unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen (sog. Flexplatten) in der Regel keinen Mangel der Mietsache dar und berechtigen nicht zur Minderung der Miete.

(veröffentlicht in GRUNDEIGENTUM 18/2015, 1133, 1166)

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